Skip to main content

Wenn Firmeninhaber Steuern zahlen müssen, ist dies grundsätzlich erfreulich. Für Gründer bedeutet es, dass man wahrscheinlich zu den ca. 20-30 Prozent der Firmengründungen gehört, die langfristig überleben. Und etablierte Unternehmen stellen so unter Beweis, dass sie selbst in einem Krisenjahr profitabel wirtschaften können.

Der Gewinn einer juristischen Person wird in der Schweiz mit der Gewinn- und Kapitalsteuer erfasst. Die Steuer ist dabei gegenüber dem Kanton (Staats- und Gemeindesteuer) sowie gegenüber dem Bund (direkte Bundessteuer) geschuldet. In der Schweiz haben Unternehmen aber vielfältige Möglichkeiten, mittels Steueroptimierung den Gewinn zu senken.

Mit den nachfolgenden, steuerlich erlaubten Massnahmen lässt sich der Gewinn und somit die Steuer reduzieren.

10 Massnahmen zur Steueroptimierung für KMU (kleine und mittelgrosse Unternehmen) in der Schweiz

  1. Warenlager auf den Bilanztermin auffüllen und dadurch die Bildung von Reserven erhöhen (ein Drittel Warenreserven ist in den meisten Kantonen steuerlich erlaubt, was direkt die Steuer senkt).
  2. Bildung von Delkredere-Rückstellungen. Im Kanton Luzern sind bspw. pauschal 10% Debitoren Wertberichtigungen erlaubt.
  3. Investitionen, Anschaffungen und Reparaturen noch vor dem Abschlusstermin ausführen lassen.
  4. Passive Rechnungsabgrenzung periodengerecht buchen und steuerlich in Abzug bringen, z.B. Erfolgsbeteiligungen, Nachforderungen von Sozialversicherungen, Treuhand und Revision.
  5. Rückstellungen für Garantiearbeiten und Gewährleistungsansprüche, welche branchenabhängig zwischen 1-3% zulässig sind (Steuerbücher konsultieren! … oder leanrun fragen).
  6. Einlagen in die Arbeitgeberbeitragsreserven. Der Arbeitgeber kann das fünffache der jährlichen BVG-Arbeitgeberbeiträge einzahlen und um diesen Betrag den Gewinn sowie die Steuer senken.
  7. Verkauf des privaten Fahrzeugs in die Unternehmung als Geschäftsfahrzeug. In der Folge können sämtliche Kosten der Gesellschaft belastet werden, wobei dem Besitzer des Fahrzeugs ein Privatanteil von 9.6% (Basis Nettoverkaufspreis exkl. MWST, mindestens jedoch CHF 1’800) belastet wird.
  8. Überstunden- und Ferienguthaben berechnen und Rückstellungen buchen. Dies sind nicht nur Steueroptimierungen sondern betriebswirtschaftlich korrekte Abgrenzungen, die den Gewinn senken.
  9. Sofort- oder Einmalabschreibungen bei Investitionen ins Anlagevermögen tätigen (kantonal verschiedene Richtwerte).
  10. Homeoffice-Kosten als Mietaufwand verbuchen. Falls du ein Zimmer deiner Wohnung als Office verwendest, kannst du die darauf entfallenden Kosten deinem Unternehmen belasten. Bei Wohneigentum muss dieser Mietanteil speziell berücksichtigt werden (Mieteinnahmen von Dritten) und der Nutzen ist geringer, aber prüfenswert.

Bonustipp Steueroptimierung für Startups: IT, Mobiliar und Einrichtungen an die Firma verkaufen. Viele Unternehmer nutzen privat finanziertes Anlagevermögen für Ihre Unternehmen. Diese Vermögenswerte dürfen in die GmbH oder AG (juristische Person) verkauft und abgeschrieben werden, solange effektiv eine geschäftliche Nutzung vorliegt und ein realistischer Verkehrswert zur Anwendung kommt.

Eine isolierte Betrachtung der AG oder GmbH aus steuerlicher Sicht ist jedoch oft unzureichend, da erst die Gesamtbetrachtung von Gewinn, Steuer, Lohn, Dividende, Sozialversicherungen sowie der privater Einkommens- und Vermögenssteuer ein aussagekräftiges Gesamtbild bietet und sinnvolle, nachhaltige Massnahmen ermöglicht.

© 2024 leanrun ag